Aktualisierte Aufbewahrungsrichtlinien

24.05.2018|09:04 Uhr

© Universitätsarchiv Wuppertal

Die im Mai 2018 aktualisierten Richtlinien (in: Amtliche Mitteilungen Nr. 24/2018https://bscw.uni-wuppertal.de/pub/bscw.cgi/d8813566-3/*/*/*/Chronologischer%20Index.html?op=WebFolder.getweb) geben Ihnen in tabellarischer Form detailliert Aufbewahrungs- und Anbietungsfristen für die Übernahme von Unterlagen durch das Universitätsarchiv. Sie tragen dazu bei, den Aufwand für Aufbewahrung gering zu halten.

Gleichzeitig wird die gesetzlich geforderte Archivierung für Unterlagen aller Einrichtungen/Gremien der Universität sichergestellt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die in den Richtlinien differenziert genannten Unterlagen dem Universitätsarchiv anzubieten. Die dort enthaltene Fristen-Tabelle nennt Ihnen zudem auch solche Unterlagen, die nach Ende der Aufbewahrungsfrist zur Vernichtung - ohne Anbietung an das Universitätsarchiv - freigegeben sind.

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